Allgemeine Geschäftsbedingungen Rahal GmbH
AGBs
- 1 Geltung
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen Rahal GmbH als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber.
- 2 Ausführung
Die auszuführenden Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder EFH (d.h. Möbeln, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören werden durch Rahal GmbH nicht gereinigt und/oder verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und Rahal GmbH festgelegt. Die Rahal GmbH verpflichten sich für getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.
- 3 Preise & Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden und Rahal GmbH festgelegt. Rahal GmbH wird mit dem Auftrag gemäss akzeptierter Offerte mit der Ausführung beauftragt. Es werden nur Dienstleistungen gemäss Offerte ausgeführt. Rahal GmbH behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in folgenden Fällen zu verlangen:
- Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen usw.
- Raucherwohnung, übermässige Klebereste, extreme Verschmutzung durch Haustiere usw., zu offerieren.
- Starke Verschmutzungen in der Küche, Badezimmer, Fenster und Storen, usw.
Bei stärkeren Verschmutzungen muss eine Anzahlung in Höhe von 50% vom offerierten Preis zzgl. Zusatzpauschale als Garantie vor Reinigungsbeginn in bar gegen Quittung an das Reinigungspersonal vor Ort geleistet werden. Falls dies nicht der Fall ist, der Kunde nicht auffindbar ist oder sich nicht meldet, wird der Auftrag seitens Rahal GmbH abgelehnt. Jegliche Verpflichtungen und Haftungen werden von Rahal GmbH abgelehnt.
- 4 Spezielle Bedingungen/ Dienstleistungen
- 4.1 Füllen von Dübel Löcher
Die Dübel Löcher Füllung kann als Auftrag an Rahal GmbH gegeben werden und ist nicht verpflichtet den Auftrag für die Dübel Löcher Füllung zu übernehmen.
Falls Rahal GmbH mit dem Füllen der Dübel Löcher beauftragt wurde, lehnt Rahal GmbH jegliche Farbunterschiede oder Unebenheiten bei den Wänden ab.
Die Löcher werden nach bestem Gewissen und so gut wie möglich gefüllt und ausgebessert, welches keine Garantie für einen allfälligen Neuanstrich ist.
Kosten von aufgebotenem Maler oder Malerarbeiten seitens der Verwaltung, Vermietung oder Mieter, werden von Rahal GmbH ausdrücklich abgelehnt und nicht übernommen.
- 4.2 Entsorgung
Rahal GmbH ist nicht verpflichtet Müll oder Abfall aus den zu reinigenden Objekten zu entsorgen.
Die Entsorgung kann zusätzlich gebucht werden, jedoch nur im Voraus mit Angaben von den zu entsorgenden Objekten.
- 4.3 Stärker verschmutzte Objekte/Mitteilung an die Verwaltung oder Vermietung
Rahal GmbH behält sich das Recht vor, bei starken Verschmutzungen die zuständige Verwaltung oder Vermietung mittels dazugehöriger Bilder über den Zustand vom Objekt vorgängig zu informieren.
- 5 Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, am selben Tag, nach beenden der Reinigungsarbeiten vom Kunden an Rahal GmbH gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in BAR zu entrichten.
WICHTIG!:
Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich Rahal GmbH vor, für die Rechnungsstellung und Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen. Mindestens CHF 50.- zzgl. 7.7% MwSt.
Ebenfalls behält sich Rahal GmbH vor bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als Absicherung für die Zahlung zu behalten. Jegliche Mehrkosten für den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder dem Kunden, werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.
Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn an Rahal GmbH entrichtet worden sind (Barzahlung oder per Bank), behält sich Rahal GmbH vor, den Auftrag abzulehnen und nicht auszuführen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.
- 6 Versicherungsschutz/Haftung
Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA. Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Rahal GmbH gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden). Die Haftung für direkte oder unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag von CHF 500.– und für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Für deren Deckungsumfang sind die Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft massgebend.
- 7 Kündigungsfrist
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenen Postweg erfolgen an folgende Adresse:
Rahal GmbH
Herr A. Morina
Rütiwisstrasse 22
8604 Volketswil
Eine schriftliche Kündigung von:
Mehr & mindestens drei Wochen (fünfzehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit einer Pauschalen Bearbeitungsgebühr von CHF 90.- inkl. 7.7% MwSt. veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Zehn (10) bis vierzehn (14) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 20% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 30% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 80% des schriftlich vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
- 8 Vertragsauflösung von seitens Rahal GmbH
Rahal GmbH behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen, Küche, Badezimmer oder z.B. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und Auftragsverlust wird in Rechnung gestellt, welche innert 10 Tagen zur Begleichung fällig ist.
- 9 Reklamationen
Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden, so wird diese umgehend von uns durchgeführt – selbstverständlich kostenlos!
Reklamationen müssen sofort nach der Reinigung oder nach der Wohnungsübergabe mittels Protokolls von der Verwaltung oder dem Mieter der Firma Rahal GmbH mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
- 10 Abgabegarantie
Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich Rahal GmbH in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sauberkeit ist ein relatives Empfinden. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat Rahal GmbH das Recht den Allpura Reinigungsverband als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufbieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Auftraggeber.
- 11 Zustimmung der AGB
Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 12 Datenschutz
Daten, die Rahal GmbH zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt.
Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.
- 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.
AGB BESICHTIGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01. Januar 2022
- 1 Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen zwischen der Rahal GmbH als Auftragnehmer und Ihrem Auftraggeber als Auftraggeber.
- 2 Pflichten der Rahal GmbH
Die Rahal GmbH ist verpflichtet, den Kunden vorab über eine Terminänderung zu informieren, damit gegebenenfalls ein anderer Termin vereinbart werden kann und genügend Reaktionszeit für den Vertragspartner besteht.
- 3 Pflichten des Kunden
Es ist die Pflicht des Kunden, Terminänderungen oder -absagen im Voraus mitzuteilen, um Termine gegebenenfalls zu verschieben oder abzusagen. Wird eine Terminänderung oder -absage nicht mindestens 24 Stunden vor einem schriftlich bestätigten Besichtigungstermin mitgeteilt, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
- 4 Stornierung der Besichtigung
Besichtigungstermine können mit minimalem Aufwand storniert werden, wenn dies mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgt. Stornierungen können nur schriftlich (E-Mail, Brief) erfolgen. Im Falle einer verspäteten Stornierung wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 inklusive MWST von 7.7 Prozent erhoben, die innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen ist.
- 5 Zustimmung der AGB
Durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
- 6 Datenschutz
Die zur Auftragsabwicklung oder Angebotserstellung an die Rahal GmbH übermittelten Daten werden von uns ausschließlich dazu verwendet, die Anfrage möglichst schnell und für den Kunden so komfortabel wie möglich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, personenbezogene Daten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Für die Datenverarbeitung gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (Art. 235 Abs. 1 DSG).
Personenbezogene Daten werden ohne ausdrückliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben und können jederzeit widerrufen werden.
- 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Etwaige vertragliche Differenzen, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden, soweit möglich, einvernehmlich zwischen den Parteien geklärt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Auf das Rechtsverhältnis der Parteien findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.